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Karat Direkt – Gold & Schmuck Ankauf Baden
Diskrete Bewertung von Erbschmuck bei Karat Direkt Baden

Diskret · Unverbindlich · Fair

Geerbten Schmuck & Gold verkaufen

Sie haben Schmuck, Gold oder Münzen geerbt und möchten diese verkaufen? Karat Direkt begleitet Sie diskret – ohne Zeitdruck, ohne Verkaufsdruck, mit ehrlicher Bewertung zum Tagespreis.

Wir verstehen Ihre Situation

Eine sensible Entscheidung – wir nehmen uns Zeit

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Die anschließende Frage, was mit Schmuck, Goldmünzen oder Erbstücken geschehen soll, kommt oft zu einem Zeitpunkt, an dem man sich mit solchen Dingen nicht beschäftigen möchte.

Bei Karat Direkt erleben viele unserer Kunden genau diese Situation. Wir wissen: Hinter jedem Stück steckt eine Geschichte. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Sie brauchen – ohne Druck, ohne Eile.

Bringen Sie, was Sie möchten. Wir bewerten alles kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden, ob und was Sie verkaufen.

Experte prüft Erbschmuck mit professioneller Lupe bei Karat Direkt

“Kein Zeitdruck. Kein Verkaufsdruck. Nur ehrliche Beratung.”

Unser Nachlass-Ankauf

Was wir aus Erbschaften ankaufen

Goldschmuck Ringe (auch Eheringe), Ketten, Armbänder, Broschen, Anhänger – alle Legierungen
Silberschmuck & Tafelsilber Silberbesteck, Kannen, Tabletts, Silbermünzen, Schmuck
Goldmünzen & Sammelmünzen Philharmoniker, Dukaten, Krügerrand, Babenberger, Schillingmünzen aus Gold
Goldbarren alle Größen, alle Hersteller
Zahngold auch mit Zahnresten, keine Vorbehandlung nötig
Luxusuhren Rolex, Omega, Cartier, IWC, Patek Philippe
Schmuck mit Edelsteinen Diamantringe, Brillantschmuck (Steine werden separat bewertet)
Antiquitätenschmuck Jugendstil, Art Déco, Biedermeier

Sie sind unsicher, ob Ihr Stück wertvoll ist? Bringen Sie es einfach mit – die Bewertung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Gut zu wissen

Was Sie als Erbe wissen sollten

Nach der Einantwortung

Sobald das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen und die Einantwortung erfolgt ist, können Sie als rechtmäßiger Erbe frei über die Erbstücke verfügen.

Mehrere Erben

Bei mehreren Erben ist für den Verkauf die Zustimmung aller Miterben oder eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Wir helfen Ihnen gerne, die nötige Dokumentation zu klären.

Steuer & Spekulationsfrist

Die steuerliche Spekulationsfrist (1 Jahr) wird vom Erblasser übertragen. War das Gold länger als ein Jahr im Besitz des Erblassers, ist der Verkauf für Sie steuerfrei. Für individuelle Fragen empfehlen wir einen Steuerberater.

Alle rechtlichen Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Der Ablauf

Diskret und transparent – Schritt für Schritt

01

Termin oder spontan vorbeikommen

Für Erbschaftsbewertungen empfehlen wir einen Termin – so können wir uns ausreichend Zeit nehmen. Natürlich sind Sie auch ohne Termin willkommen.

02

Alles mitbringen

Bringen Sie alles mit, was Sie bewerten lassen möchten – auch gemischte Stücke, von denen Sie nicht wissen, ob sie aus Gold, Silber oder anderen Metallen bestehen.

03

Kostenlose Bewertung vor Ihren Augen

Wir wiegen, prüfen und erklären Ihnen jeden Schritt. Sie sehen alles – von der Punze bis zur Wiegung auf unserer geeichten Waage.

04

Kein Druck – Sie entscheiden

Unser Angebot gilt. Aber Sie entscheiden, ob Sie verkaufen. Nehmen Sie sich Zeit. Es gibt keinen Verkaufsdruck.

Häufige Fragen zur Erbschaft

Solange die Einantwortung noch nicht erfolgt ist, gehören die Nachlassgegenstände rechtlich zur Verlassenschaft. Ein Verkauf ist erst nach abgeschlossenem Verfahren und erfolgter Einantwortung möglich. Gerne beraten wir Sie vorab unverbindlich.

Für den Verkauf ist entweder die gemeinsame Vorsprache aller Miterben oder eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Wir helfen Ihnen, die Situation unkompliziert zu klären.

Kein Problem. Bringen Sie alles mit – wir bestimmen kostenlos den Materialwert. Viele Kunden sind überrascht, was sich in alten Schmuckkästchen verbirgt.

Bei Erbschaftsstücken genügt in der Regel ein Ausweis und – falls noch nicht eingeantwortet – eine Kopie der letztwilligen Verfügung oder des Erbscheins. Wir fragen nur, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei größeren Nachlässen oder wenn Ihnen der Transport schwerfällt, sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten schnell und diskret.